Der
Spielverein Spellen 1920 e.V. hat über die Sporthilfe e.V. einen Sportversicherungsvertrag
abgeschlossen, der die vorhandenen Risikobereiche Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden- Kranken- und
Rechtsschutzversicherung bei der jeweiligen Tätigkeit
oder Funktion im Verein weitgehend abdeckt. .
Darüber
hinaus hat der Verein eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz
bei Einsatz von Personenkraftwagen abgeschlossen, die Fahrzeugschäden abdeckt,
die einem Vereinsmitglied an seinem privaten PKW auf der Fahrt zu oder von
einer Sportveranstaltung entstanden sind. Das Vereinsmitglied muss vom Verein
mit der Durchführung der Fahrt beauftragt worden sein. Die Kfz-Zusatzversicherung
übernimmt dann die Kosten (bei einer geringen Selbstbeteiligung), wenn keine
andere Kfz-Versicherung für die Schadensregulierung eintritt. Versichert sind
Fahrten zur Beförderung von aktiven Sportlern (Heim- und Auswärtsveranstaltungen),
zur Bildung von Fahrgemeinschaften (Treffpunkt), von allen Vereinsfunktionären,
Trainern, Übungsleitern, ehrenamtlichen Helfern und Betreuern (auch, wenn sie keine
Vereinsmitglieder sind) und zur Beförderung von Sportgeräten.
Versicherte
satzungsgemäße Veranstaltungen sind Wettkämpfe / -spiele, sportliche
Darbietungen (z.B. Schauturnen), offiziell
angesetzte Trainings- / Übungsstunden des Vereins, Vorstands- und
Ausschusssitzungen des Vereins oder Verbandslehrgänge und Tagungen der
Sportorganisationen sowie Wahrnehmung offizieller Repräsentationsaufgaben des
Vereins, offiziell vom Verein angesetzte Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,
offiziell vereinbarte Gesprächstermine mit Behörden und Sportorganisationen und
mehrtägige Jugendfreizeiten des Vereins
Durch die im
Sportversicherungsvertrag enthaltene Unfallversicherung erhalten die Vereinsmitglieder
bei Sportunfällen einen Versicherungsschutz, der im Wesentlichen für die
Regulierung von Folgeschäden gedacht ist. Ein Sportunfall ist unverzüglich vom
Verein der Sporthilfe e.V. zu melden. Das verletzte Mitglied hat daher seinen
Sportunfall baldmöglichst dem Verein über den Übungs- oder Abteilungsleiter
bzw. dem Sozialwart des Vereins zu melden. Der Sozialwart sorgt dann für die
weitere Bearbeitung der Unfallschadensmeldung.
Die Heil- und Behandlungskosten
werden, wie bei jeder anderen Krankheit, von der Krankenkasse des Verletzten
übernommen. Immer häufiger versenden die Krankenkassen nach einem Sportunfall
Fragebögen an die Verletzten. Bei der Beantwortung der Fragen ist
gegebenenfalls der Sozialwart behilflich.
Es gibt keine Versicherung gegen
Diebstahl von persönlichen bzw. vereinseigenen Wertgegenständen,
Bekleidungsstücken, Sportgerät etc. Da es bedauerlicherweise immer mal wieder
vorkommt, das während der Wettkampf bzw. Trainingszeiten, Gegenstände von
aktiven Sportlern gestohlen werden, muss eindringlich darauf hingewiesen
werden, dass jeder Sportler auf seine Sachen selbst achten muss.(Die Sachen mit
in die Sporthalle bzw. an den Wettkampfort nehmen)
Trainer, Übungsleiter und Betreuer werden immer wieder auf
diesen Umstand hinweisen. Weitere Auskünfte über die Sportversicherung
erteilt auf Wunsch der Sozialwart.