Mit seinen weit mehr als 2.000 Mitgliedern und 7 Fachabteilungen ist der Spielverein Spellen ein Verein mit einer komplexen Organisation. Alle notwendigen Arbeiten und Aufgaben werden von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern unentgeltlich übernommen.
So werden pro Jahr etwa 250 Neuaufnahmen und ebensoviele Austritte aus dem Verein in der Mitgliederverwaltung bearbeitet. Die Erfassung und Aktualisierung der notwendigen Daten für die Mitgliederverwaltung und die erforderlichen Daten für den Zahlungsverkehr müssen für jedes Mitglied unter Berücksichtigung des Datenschutzes zeitnah vorgenommen werden.
Wir haben Verständnis dafür, dass bei Austritt aus dem Verein viele eine schriftliche Bestätigung anfordern um sicher zu gehen, dass formale Termine eingehalten und die Wirksamkeit der Erklärungen gewährleistet werden. Das Prozedere des Vereinsaustritts ist in § 7 der Vereinssatzung geregelt. Dort heißt es:
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein (Kündigung), Ausschluss aus dem Verein (§ 8), Streichung aus der Mitgliederliste, Tod, oder Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen (außerordentlichen Mitgliedern).
2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06.; 31.12.) erklärt werden.
3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitglieschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
Vor dem Hintergrund des organisatorischen und auch finanziellen Aufwands hat der Vorstand entschieden, auf eine schriftlichte Bestätigung der Kündigung zu verzichten. Über diese Regelung wird jedes Mitglied bei Eintritt in den Verein auf dem Aufnahmeformular informiert. Dort heißt es:
Mir ist bekannt, dass ein Austritt nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06./31.12.) unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat erfolgen kann. Eine gesonderte Kündigungsbestätigung erstellt der Spielverein Spellen aus organisatorischen
Gründen nicht.
Für den Fall, dass die Beendigung der Mitgliedschaft durch elektronische Mails erfolgt, wird unsere Mitgliederverwaltung eine Bestätigung soweit möglich erteilen.
Immer wieder stellen wir fest,dass die Einforderung einer schriftlichen Bestätigung an den Verein herangetragen wird. Der Vorstand bittet daher um Beachtung und Verständnis für diese Regelung.